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Fragen und Antworten zu
Euro-Reisekosten
Auf dieser Seite haben wir die häufigsten Fragen an unsere
Hotline mit den entsprechenden Antworten zusammengestellt.
Allgemeine
Fragen:
Frage: Jährliche
Updates
Ist das Reisekostenprogramm nur für das aktuelle Jahr gültig?
Muss ich im nächsten Jahr wieder eine neue Version kaufen, oder gibt es
jährliche Updates?
Antwort:
Das Programm gibt es bereits seit dem Jahr 2002 und es werden
weiterhin Anpassungen an die jeweils aktuellen Gesetze vorgenommmen. Da sich die
Pauschalen regelmäßig zum Jahreswechsel ändern, wird es voraussichtlich für
jedes Jahr eine neue Version geben.
Die neuen Versionen werden neben den
geänderten Pauschalen auch regelmäßig Erweiterungen im Funktionsumfang der
Software enthalten. Registrierte Anwender erhalten diese neuen Versionen zum
Vorzugspreis. Für wichtige Änderungen oder Erweiterungen im jeweils laufenden
Jahr werden Updates kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Programm verfügt über
eine Funktion zur Online-Update-Prüfung.
Frage: Änderungen durch den
Gesetzgeber
Wie erfolgen Updates bei Änderungen durch den Gesetzgeber?
Antwort:
Die gesetzlichen Änderungen in
Deutschland erfolgen regelmäßig so, dass sie zum Anfang des Folgejahres in Kraft
treten. Es wird dementsprechend für jedes Jahr eine neue Version der Software
bereitgestellt, welche die gesetzlichen Änderungen enthält. Für wichtige
Änderungen oder Erweiterungen im jeweils laufenden Jahr werden Updates kostenlos
zur Verfügung gestellt. Das Programm verfügt über eine Funktion zur
Online-Update-Prüfung.
Frage: Monatliche Auswertung der
Reisekosten
Ich muss meine Reisekosten des gesamten Monats auf eine DIN A4
Seite bekommen, also zwölf Seiten im Jahr. Ist das mit Ihrem Programm möglich
und wenn ja, wie?
Antwort:
Mit Euro-Reisekosten sind auch
monatliche Auswertungen möglich. Sie können diese über den Menüpunkt Auswertung
=> Monatsberichte erzeugen. Die Ausgabe ist eine Liste im A4-Querformat mit
allen Reisen pro Reisenden und Monat. Normalerweise passen alle Reisen eines
Monats auf eine Seite.
Frage: Belege in
Fremdwährungen
Können Belege in Fremdwährung mit entsprechendem Wechselkurs
erfasst werden?
Antwort:
Ab Euro-Reisekosten 2009 können Belege auch in Fremdwährungen erfasst werden.
Das Programm enthält über 30 Währungen, für die der Wechselkurs zum Belegdatum
online von unserem Währungsserver abgerufen werden kann. Die Kurse stammen
von der Europäischen Zentralbank (EZB) und werden werktäglich
fortgeschrieben. Für Währungen, die nicht im Programm enthalten sind,
können Bezeichnung und Wechselkurs manuell mit dem Beleg erfasst
werden.
Frage: Abzugsfähiger Anteil von
Bewirtungskosten
Für Bewirtungskosten gilt in Deutschland folgende
Regelung:
Die aus geschäftlichem Anlass entstandenen Bewirtungskosten sind
nur noch in Höhe von 70 % der Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar. 30 %
der Bewirtungskosten und der unangemessen hohe Anteil sind steuerlich nicht als
Betriebsausgaben abziehbar. Gibt es in Euro-Reisekosten die Möglichkeit, diese
Regelung anzuwenden?
Antwort:
Die Buchungsliste weist die
Aufteilung der Bewirtungskosten in abzugsfähige und nicht abzugsfähige
Betriebsausgaben anhand eines einstellbaren Wertes aus. Voreingestellt ist der
zur Zeit gültige Wert von 70%. Der voreingestellte Wert kann bei Bedarf im
Programm über den Menüpunkt Einstellungen verändert werden.
Frage: Kürzung für Frühstück ohne
Beleg
Was muss bei der Belegerfassung eingegeben werden, wenn an der
Spesenpauschale die Frühstückskürzung erfolgen soll, aber kein
Übernachtungsbeleg über die Reise vorliegt, bzw. dieser per Rechnung oder aber
von einem weiteren Mitarbeiter abgerechnet wird?
Antwort:
Wenn kein Übernachtungsbeleg
vorliegt, können Sie die pauschale Kürzung für Frühstück mit folgender Eingabe
erreichen:
Geben Sie als Betrag für die Übernachtung 1,00 Euro ein und in das
Feld <Abzug> ebenfalls 1,00 Euro. Damit ist der abzurechnende Gesamtbetrag
für die Übernachtung 0,00 Euro, jedoch wird die pauschale Kürzung für Frühstück
berücksichtigt.
Frage: Kürzung für Frühstück auf
dem Reisekostenbericht
Unseres Erachtens ist die Kürzung für Frühstück in der
Aufstellung Reisekostenbericht nicht richtig. Hier erfolgt die Kürzung immer am
ersten Tag, wobei das aber der Anreisetag ist und das erste Frühstück erst am
zweiten Tag eingenommen wird. Analog dazu erfolgt am letzten Tag keine Kürzung
mehr. Müsste das nicht genau umgekehrt sein?
Antwort:
Die Zuordnung der pauschalen
Kürzung zu dem Tag, an dem die Übernachtung begann, hat folgenden Grund:
Bei Auslandsreisen wird als pauschale Kürzung für Frühstück 20%
der maximalen Verpflegungspauschale für das jeweilige Land berechnet. Dabei gilt
die Pauschale des Landes, in welchem die Übernachtung stattgefunden hat. Am Tag,
an dem die Übernachtung endet, kann der Reisende in ein anderes Land
weiterreisen. Als Pauschalen für den ganzen Tag gelten dann die Sätze des neuen
Landes.
Die pauschale Kürzung für Frühstück kann deshalb nicht mit den
Sätzen des Tages, an dem die Übernachtung endet, berechnet werden. Es müssen die
Sätze des Tages verwendet werden, an dem die Übernachtung begann.
Bei Inlandsreisen ist das nicht sofort ersichtlich, wenn Sie
jedoch eine Auslandsreise mit Aufenthalt in mehreren Ländern und Kürzung für
Frühstück abrechnen, wird dieser Sachverhalt auch in der Reiseübersicht
deutlich.
Frage: Zahlungsarten
dienstlich
Es taucht der Begriff "Zahlungsarten dienstlich" mit Abzügen
auf, die wir uns nicht erklären können. In der Zeile "Auszahlung" wird der
Betrag aus der Zeile "Zahlungsarten dienstlich" abgezogen. Wir befürchten, dass
bei der Vorlage der Reisekostenabrechnungen beim zuständigen Finanzamt Irrtümer
und unnötige Rückfragen entstehen können.
Antwort:
Bei der Buchung von Einzelbelegen
können Sie aus einer Liste von Zahlungsarten auswählen, z.B. "Bar oder Privat",
"Eurocard", etc. Die Zahlungsart "Bar oder Privat" bedeutet, dass der Reisende
den Betrag aus der eigenen Tasche oder mit einer privaten Kreditkarte gezahlt
hat. Die Angabe dieser Zahlungsart führt zu einer vollständigen Auszahlung des
jeweiligen Betrages.
Alle anderen Zahlungsarten in der Liste, wie z.B.
Firmenkreditkarten oder Rechnungen, führen nicht zu einer Auszahlung der
Beträge, da die Belege vom Reisenden nicht privat bezahlt werden. Die Beträge
werden dem Arbeitgeber später direkt belastet und in der Abrechnung unter
"Zahlungsarten dienstlich" ausgewiesen. In der Hilfe zum Programm ist dies unter
dem Stichwort "Belegerfassung" erklärt.
Frage: Arbeiten im
Netzwerk
Es sollen mehrere Personen Reisen von ihrem Arbeitsplatz aus
bearbeiten können. Ist es möglich, das Programm in eine Mehrplatzversion
umzuwandeln?
Antwort:
Mit Euro-Reisekosten ist es
möglich, dass an mehreren Arbeitsplätzen mit denselben Reisedaten gearbeitet
werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass auf jedem Computer eine Version von
Euro-Reisekosten installiert ist, die mit einer eigenen Registriernummer
freigeschaltet wurde. Zur Einrichtung der Arbeit im Netzwerk lesen Sie im
Hilfesystem des Programms den Abschnitt "Arbeiten im Netzwerk". Diesen erreichen
Sie über die Menüpunkte ? => Hilfethemen.
Frage: Ausgabe im
pdf-Format
Ist es möglich, die Berichte auch in anderen Dateiformaten (z.B.
pdf) zu erzeugen?
Antwort:
Eine pdf-Ausgabe im Programm
integriert. Über die Seitenvorschau können die Berichte im pdf-Format
erzeugt und angezeigt werden.